Dieses ungute Gefühl der Unsicherheit schleicht sich ja immer etwas ein, wenn wir nicht richtig wissen, was auf uns zukommt. Wissen wir es erstmal, ist es möglicherweise nicht schön, aber wir haben Klarheit. Und schon hat unser Gehirn den Auftrag, nach Lösungen zu suchen. Und so ist es auch bei Steuerzahlungen. Rechtzeitige Klarheit darüber, mit welchen Steuerzahlungen voraussichtlich zu rechnen ist, schafft Erleichterung. Der fast unüberwindbare Berg, der sich da so gerade aufgetürmt hat, verschwindet und wird nur noch zu einem kleinen gut überwindbaren Hügel.
Steuerbescheide haben ja die Angewohnheit, immer zur falschen Zeit ins Haus zu flattern. Und oftmals mit den Worten: Bitte zahlen Sie bis zum... In dem Moment könnte sich ja ein super tolles Gefühl ausbreiten. Stolz, Glücksgefühl, denn du hast mit deinem Unternehmen Gewinn erzielt.
Nur oftmals ist es nicht so. Von dem schönen Geld, welches sich auf dem Bankkonto befindet, muss jetzt etwas an Vater Staat hergegeben werden. Wobei doch jetzt gerade diese oder jene Anschaffung mit dem Geld geplant war. Möglicherweise sind auch noch gar keine ausreichenden Gelder zur Verfügung. Also lass uns Vorsorge treffen. Dies geht ganz einfach.
Steuern einfach berechnen
Einkommensteuer
Gleich zu Beginn des Jahres starten
Damit du gleich zu Beginn des Jahres mit Steuerrücklagen starten kannst, ist es am besten, wenn du deinen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr dir nimmst. Schau nach, welcher Betrag auf diesem Bescheid als Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit angegeben wird. Notiere dir diesen Betrag.
Welchen Gewinn möchtest du im laufenden Jahr erreichen? Vielleicht hast du dir einen Plan erstellt, der dein Ziel dir zeigt, super. Dann nimm diesen Plan zur Hand. Notiere dir den Betrag, den du als Gewinn geplant hast. Hast du keinen Plan erstellt, dann nimm dir einen Moment Zeit und überleg dir, was du mit deinem Unternehmen, deiner Praxis für ein Gewinn erzielen möchtest. Worüber würdest du dich am Ende des Jahres freuen? Welches Ergebnis müsste da auf deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung stehen? Notiere dir diese Zahl.
Auf dem Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid ist noch eine Zahl, die benötigt wird. Es ist das zu versteuernde Einkommen. Diese Zahl notierst du dir ebenfalls.
Und schon hast du die drei Zahlen, die du benötigst. Nun erfolgt noch eine kleine Berechnung. Von der Zahl, die du als letztes notiert hast (das zu versteuernde Einkommen), addierst du den Gewinn aus deiner Planrechnung bzw. dein Freudenergebnis und ziehst den zuerst notierten Betrag ab. Und schon hast du das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen des laufenden Jahres ermittelt. Ist der Betrag fast unverändert. Dann kennst du schon den Betrag für deine Einkommensteuer.
Ist das Ergebnis ein anderes, benötigst du noch den Einkommensteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums. Nur noch den Betrag eingeben. Markieren, ob verheiratet oder alleinstehend und das richtige Jahr eintragen. Dann auf Berechnen drücken und schon hast du die voraussichtliche Einkommensteuer für das Jahr. So hast du einen groben Überblick, wo deine Steuerreise hingehen wird.
Jetzt, wo du den Betrag kennst, ist es nur noch ein kleiner Schritt. Nimm nochmal deine Planrechnung zur Hand. Wieviel Umsatz hast du für das Jahr geplant? Notiere dir diesen Betrag. Nun setzt du diese beiden Beträge ins Verhältnis. Angenommen du hast einen Umsatz von 200.000,00 Euro geplant und die errechnete Einkommensteuer beträgt 16.000,00 Euro. Dann sind 8% deines Umsatzes für deine Einkommensteuer. Die Zahl benötigst du noch.
Kurzer Check
Im laufenden Jahr kann sich so einiges ereignen. Planung heißt ja nicht, dass es kein rechts und links gibt. Deshalb ist es sinnvoll, die Zahlen einfach mal zu checken. Wenn du im Juli deine Buchführung für den Juni abschließt, nimm dir einfach ein bisschen mehr Zeit.
Nimm deine Planzahlen und vergleiche sie mit dem Ergebnis auf deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung. Auf dieser findest du das vorläufige Ergebnis für die ersten sechs Monate. Es steht meist ganz unten auf deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung. Möglicherweise heißt es in deiner Software auch Einnahme - Überschuss -Rechnung.
Hast du nur Jahreszahlen geplant, dann rechne das Ergebnis der ersten sechs Monate hoch auf zwölf Monate. Dem Grunde nach kannst du den Betrag für die sechs Monate einfach verdoppeln. Weißt du allerdings, dass in der zweiten Jahreshälfte Abweichungen gegenüber der ersten Jahreshälfte auftreten, dann macht es Sinn, dies bei der Hochrechnung zu berücksichtigen. Es könnte zum Beispiel sein, dass du bisher keine Mitarbeiterin hattest und ab August eine Mitarbeiterin anfängt. Dann entstehen Lohnkosten, die auf deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung per Juni noch nicht. vorhanden waren.
Passt das Ergebnis noch in etwa mit deinen Planzahlen überein, dann brauchst du nicht weiter rechnen. Du weißt, die 8 Prozent (aus meinem Beispiel) passen. Alles easy.
Weicht dein neu ermitteltes Ergebnis doch wesentlich ab, dann errechne dir einfach mit der jetzt ermittelten Zahl, dein neues zu versteuerndes Einkommen. Du weißt ja wie es geht. Nur statt der Planzahl, verwendest du die Zahl, die du aus deiner Buchführung errechnet hast.
Dann wieder in den Einkommensteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums. Und schon kennst Du die Einkommensteuer auf Grund des neuen Ergebnisses.
Gewerbesteuer
Du hast einen Gewerbebetrieb, dann ist bei der Berechnung der Einkommensteuer noch nicht Schluss. Die Gewerbesteuer ist noch mit zu berechnen. Auf den ersten Blick schaut es jetzt möglicherweise so aus, dass diejenigen, die einen Gewerbebetrieb haben, doppelt mit Steuern belastet werden. Neben der Einkommensteuer noch mit Gewerbesteuer. Das kann ich ein kleines bisschen entkräften. Die Gewerbesteuer wird zu einem Großteil auf die Einkommensteuer angerechnet.
So funktioniert es
Jetzt benötigst du deinen Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr. Auf diesem Bescheid findest du den Hebesatz deiner Gemeinde. Notiere dir diese Zahl. Hast du noch keinen Bescheid, dann findest du auch auf der Internetseite deiner Gemeinde den aktuellen Hebesatz. Auf dem Bescheid findest du auch die zu zahlenden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Notiere dir auch diese Zahl.
Jetzt benötigst du noch einen Gewebesteuerrechner Im Internet gibt es einige Gewerbesteuerrechner. Solltest du mit Lexoffice deine Buchführung erstellen, da gibt es zum Beispiel einen Rechner.
Als erstes benötigst du wieder deinen geplanten Gewinn. Das ist der Betrag, den du als erstes bei deiner Einkommensteuer notiert hast. Diese Zahl erfasst du in der Spalte Gewerbeertrag. Dann findest du noch die Bezeichnungen Hinzurechnungen und Kürzungen. Für die pi mal Daumen Berechnung kannst du das vernachlässigen. Hebesatz der Gemeinde noch erfassen. Dann nur noch dir richtige Zuordnung vornehmen ob Einzelunternehmen/Personengesellschaften oder ob Kapitalgesellschaften. Und schon hast du das Ergebnis.
Auf der Berechnung steht nicht nur die Gewerbesteuer. Auf der Berechnung ist noch eine andere wichtige Zahl, die du benötigst. Es ist der Steuermessbetrag.
Kleines Beispiel Einzelunternehmen:
Gewerbeertrag: 60.000,00 Euro, Gewerbesteuerhebesatz: 460, Steuermessbetrag 1.242,50, Gewerbesteuer 5.715,50 Euro
Was bedeutet Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen
Die Anrechnung erfolgt nicht mit der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer sondern mit einem pauschalen Betrag. Dieser wird rechnerisch ermittelt. Es ist der Vierfache Betrag des Steuermessbetrages.
Beispiel von oben: Steuermessbetrag ist 1.242,50 x 4 = 4.970,00 Euro
Das heißt, deine Einkommensteuer mindert sich um 4.970,00 Euro, weil du Gewerbesteuer zahlst.
Kleine Prüfung
Der letzte Schritt bei der Ermittlung der Einkommensteuer war die Ausrechnung des Verhältnisses von Umsatz zur Einkommensteuer. In dem Beispiel sind es 8%. Zahlst du Gewerbesteuer solltest du einen kleinen Check machen, ob die Prozentzahl passt. Denn je höher die Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden sind, um so höher ist die Abweichung der zu zahlenden Gewerbesteuer von der Gewerbesteuer die du wirklich zahlst. In meinem Beispiel sind es ja nur 745,50 Euro.
Die Prüfung ist ganz einfach. Ein kleines Zahlenbeispiel macht es deutlich.
Die ausgerechnete Einkommensteuer ist in dem Beispiel 16.000,00 Euro davon werden die 4.970,00 Euro abgezogen und die 5.715,50 Euro dazu addiert. Einkommensteuer und Gewerbesteuer zusammen sind 16.745,50 Euro.
Diesen Betrag setzt du ins Verhältnis zu deinen Umsätzen. In dem Beispiel sind es 8,37 %.
Aus dem Auge aus dem Sinn
Was meine ich damit. Bring das Geld für deine Steuerzahlungen gleich in Sicherheit. Richte dir dazu ein Steuerkonto ein. Es kann ein Tagesgeldkonto sein. Allerdings nicht bei deiner Hausbank. Denn wenn du das Konto in deinem "normalen" Onlinebanking immer siehst, ist es nicht aus dem Auge. Und damit auch nicht aus dem Sinn. Es ist dann so, als wäre das Geld noch auf deinem Bankkonto, wo es bisher immer war.
Betrachte das neue Konto als ein Treuhandkonto. Auf dem sammelst du im Auftrag von Vater Staat Geld, um es am Fälligkeitstag zu überweisen. Dieses Geld gehört dir also zu keinem Zeitpunkt.
Als Angestellte bekommt man nur das Nettogehalt ausgezahlt. Hier übernimmt diese treuhänderische Aufgabe der Arbeitgeber. Es gehört einfach dazu, dass Lohnsteuer vom Bruttogehalt einbehalten wird. Der Arbeitgeber führt diese Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Dieses Gefühl, jeden Monat etwas herzugeben, kommt da nicht auf. Denn das Geld kommt gar nicht erst in unseren Verfügungskreis. Es besteht also gar keine Chance, dieses Geld für andere Dinge zu verplanen.
Das Steuerkonto übernimmt jetzt genau diese Aufgabe.
Rhythmus finden
Die Einrichtung dieses Treuhandkontos allein, schafft noch keine Erleichterung. Das Konto muss mit Leben, sprich mit Geld gefüllt werden. Das geht am besten mit einem festen Rhythmus. Meine Empfehlung geht dahin, einmal in der Woche, immer am gleichen Tag, dir eine Erinnerung im Kalender einzutragen. Zum Beispiel mit der Bezeichnung -Treuhandkonto füllen-. An dem Tag schaust du, wieviel Einnahmen du in der letzten Woche von deinen Kunden auf dein Konto erhalten hast. Den Betrag notierst du dir.
Jetzt kommt der Prozentsatz in Aktion, den du oben errechnet hast.
Beispiel: Von deinen Kunden hast du in der letzten Woche 5.000,00 auf dein Konto erhalten. Davon überweist du dir den oben errechneten Prozentsatz auf dein Steuerkonto. In meinem Beispiel 8 Prozent. 400,00 Euro überweist du auf dein Treuhandkonto. Hast du deine Gewerbesteuer mit ausgerechnet und die Prozentzahl der beiden Steuerarten weicht mehr als 0,5 Prozent ab, dann empfehle ich dir auf jeden fall den höheren Prozentsatz zu verwenden. Dann bist du auf der sicheren Seite. Ein Puffer auf dem Steuerkonto ist eher ein Luxusproblem, als ein wirklicher Hürde.
Je nachdem in welcher Branche du unterwegs bist, kann es auch sein, dass du nur einmal im Monat Geld überwiesen bekommst. Dann nimmst du die Umbuchung an dem Tag vor.
Warum fester Rhythmus
Ein fester Rhythmus hat mehrere Vorteile für dich. Möchten wir uns etwas neues angewöhnen, geht das am Besten, wenn wir es zur Gewohnheit werden lassen. Und diese Überweisung auf dein Steuerkonto ist etwas neues. Es ist in deinem bisherigen Unternehmensalltag noch nicht integriert. Die Tätigkeit benötigt erst noch ihren festen Platz. Da ist der Terminkalender mit Erinnerungsfunktion sehr hilfreich.
Ich mache das zum Beispiel immer am Donnerstag. Das ist meine erste Tätigkeit in der Kanzlei. Nicht ganz, erst kommt der Latte Macchiato.
Außerdem stellst wird sehr schnell festgestellt, wenn mit der Höhe der Einnahmen etwas untypisch ist. Gibt es zu viele offene Forderungen? Ist das Mahnwesen aktuell? Gibt es möglicherweise Leistungen die nicht abgerechnet wurden? Was auch immer die Ursache ist, unser Frühwarnsystem -Gehirn- ist durch den festen Rhythmus aktiviert.
Warum Prozentsätze
Überweist du einen festgelegten Betrag, bedeutet das, dass dieser zu überweisen ist, auch wenn nicht so viel Geld in einer Woche auf deinem Konto angekommen ist. Das ist dann der Grund, warum dann eine Überweisung nicht vorgenommen wird. Wird in der anderen Woche mit gemacht. Aber meist ist in der anderen Woche auch etwas und schon kommst du ins straucheln und die guten Vorsätze sind dahin.
Prozentsätze haben den charmanten Vorteil, dass sich der Überweisungsbetrag nach deinen Einnahmen richtet. Hast du in einer Woche nicht so hohe Einnahmen, wird ein geringer Betrag überwiesen. Sind deine Einnahmen hoch, wird mehr Geld überwiesen.
Fazit
Auf Steuerzahlungen gut vorbereitet zu sein, beugt böse Überraschungen vor. Dabei ist nicht nur das Wissen um den Betrag wichtig. Auch die Trennung der Gelder des laufenden Geschäftes von den Steuergeldern bringt Entspannung in deine Unternehmensfinanzen.
Du möchtest deinen Unternehmenszahlen noch besser verstehen, dann schau ob der Online-Kurs Buchführung-leicht-gemacht etwas für dich ist. Start ist der 17.4.2024, Anmeldeschluss der 14.4.2024
Möchtest Du Unterstützung für die Entwicklung entspannter Unternehmensfinanzen, dann lass uns einen virtuellen Latte Macchiato trinken und wir schauen, ob ich dich bei deinen Wünschen unterstützen kann.
Bis bald
Deine Liane