Als ich vor ein paar Wochen durch die Podcastwelt stöberte, hörte ich in einem, dass Steuerberater nur die Vergangenheit bearbeiten können. Leider fällt mir nicht mehr ein, wie der Podcast heißt. Mein erster Gedanke war, als ich das hörte, ja irgendwie ist etwas Wahres dran, an dem Satz. Wenn ich an die letzten zwei Jahre zurückdenke: Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, Neustarthilfen Plus, Quarantäneanträge und was es da so alles gab und gibt. Nicht zu vergessen nun auch noch die Grundsteuerreform. Da ist man sogar froh, wenn die Vergangenheit Finanzamts technisch fristgerecht bearbeitet werden kann.
Mit etwas Abstand betrachtet, frage ich mich, ob das so ist. Heißt Steuerberatung wirklich nur Vergangenheitsbewältigung? Oder ist es nicht auch Zukunftsgestaltung?
Auf in die Vergangenheit
Was sind die Tätigkeiten die ein Steuerberater, eine Steuerberaterin ausüben dürfen? Dazu gehören unter anderem, die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten. Ja und schon sind wir in der Vergangenheit. Die Auswertungen der Finanzbuchhaltung, wobei das Herzstück die vorläufige betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist, spiegelt das wieder, was in Deinem Unternehmen schon passiert ist. Selbst wenn heute, Dank der digitalen Zusammenarbeit, betriebswirtschaftliche Auswertungen jede Woche oder aller 14 Tage Dir zur Verfügung stehen.
Außerdem wird das Ergebnis auf Deiner BWA immer unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben ermittelt. Bei Kaufleuten, die im Handelsregister eingetragen sind, kommen noch die handelsrechtlichen Regelungen dazu. Was das Ganze auch nicht vereinfacht.
Wie sieht es mit der Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen aus? Auch hier geht es nur um die Vergangenheit. Ein Abschluss und die Steuererklärungen können nun mal frühestens erstellt werden, wenn die Finanzbuchhaltung Dezember des Vorjahres abgeschlossen ist.
Also doch nur Vergangenheitsbewältigung. Eine liebe Kollegin, Benita Königbauer, würde jetzt sagen: „Geschichtslehre“.
Geht es nur um die Einhaltung von steuerlichen und handelsrechtlichen Gesetzen und Vorschriften. Die Vermeidung von steuerlichen Fallstricken. Die Erfüllung von Vorgaben, die durch die Kreditinstitute auferlegt werden. Oder hast Du mit den Dingen doch Werkzeuge in der Hand, mit dem Du Dein Unternehmen in die Zukunft lenken kannst? Und gleichzeitig einen Partner an Deiner Seite, der Dein Unternehmen kennt.
Kleiner Exkurs – keine gesetzliche Verpflichtung
Gerade Existenzgründer und Gründerinnen sowie Soloselbständige stehen oft vor der Frage: Muss ich einen Steuerberater oder Steuerberaterin für diese Tätigkeiten beauftragen? Es steht in keinem Gesetz, aus dem eine Verpflichtung hervorgeht. Grundsätzlich also nein.
In Gesellschaftsverträgen kann hierzu eine Regelung getroffen worden sein, dass der Jahresabschluss unter Mitwirkung eines Angehörigen des steuerberatenden Berufs zu erstellen ist.
Es gibt heute eine Vielzahl von Buchführungssoftware am Markt, mit der Du Deine Finanzbuchhaltung erstellen kannst. Bis hin zur Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung oder eines Jahresabschlusses.
Die Frage ist: Möchtest Du es selbst erstellen? Hast Du die Zeit, das Wissen und die Lust dazu, diese Tätigkeiten zu erledigen? Oder möchtest Du dafür eine qualifizierte Fachkraft einstellen? Es ist alles kein Hexenwerk. Dank des Informationsangebotes gibt es sicher nichts, was nicht recherchiert werden kann. Nur hast Du die Frage so gestellt, dass Du auch die zutreffende Antwort auf Deinen Sachverhalt erhältst?
Wenn Du das möchtest, meine Empfehlung, probier es aus. Ich finde es gut, wenn sich der Unternehmer oder die Unternehmerin mit den eigenen Unternehmenszahlen auseinandersetzten. Sie kennenlernt und versteht, wo mögliche Stellschrauben für die nachhaltige Entwicklung sind. Ob Du deshalb Deine Buchhaltung selbst erstellen musst, das wirst Du herausfinden.
Willkommen in der Zukunft
Die BWA und der Jahresabschluss spiegeln das Ergebnis Deiner früheren Entscheidungen wider. Da kann es doch sinnvoll sein, vorher die Ziele zu bestimmen und Handlungsmaßnahmen festzulegen.
In großen Unternehmen gibt es verschiedene Abteilungen, die der Geschäftsführung Informationen und Analysen zuarbeiten, damit diese, die richtigen Weichen für die zukünftige Unternehmensentwicklung stellen kann.
Wie ist das bei kleineren Unternehmen? Da liegt alles in der Hand des Chefs oder der Chefin. Da ist meist keine weitere Person im Unternehmen, mit der die Zahlen aus der Vergangenheit ausgewertet und analysiert werden können. Der Trends und Abweichungen frühzeitig daraus erkennt. Mit dem Du über Deine Wünsche und Träume sprechen kannst. Der mit Dir gemeinsam daraus Ziele werden lässt. Ein Berater, ein Versteher, ein Vertrauter, ein Coach, der Dich unterstützt. Deine Ziele zu erreichen. Der in der Lage ist, Dinge zu hinterfragen, damit Du bessere Entscheidungen treffen kannst.
Bei einer vertrauensvollen und wertschätzenden Mandantenbeziehung kann mit den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit, die Zukunft gestaltet werden. Dabei meine ich nicht, dass nur die Zahlen des vergangenen Jahres um ein paar Prozentpunkte erhöht werden.
Es geht um die Betrachtung, wo Du am Jahresende stehen möchtest? Welche persönlichen Ziele möchtest Du erreicht haben? Was muss Dein Unternehmen dazu beitragen? Dein Unternehmen ist ein Instrument, damit Du Deine Ziele erreichen kannst. Das finde ich das besonders Schöne an dem Beruf, dass wir mit den Menschen zusammenarbeiten dürfen, die sich ihre Zukunft gestalten möchten.
Fazit
Es ist immer die Frage: Welche Erwartungen hast Du an Deinen Steuerberater oder Steuerberaterin? Wofür möchtest Du den Auftrag erteilen? Ich denke nicht, dass Steuerberatung heißt: nur Bearbeitung der Vergangenheit. Steuerberater oder Steuerberaterinnen kennen Deine Tätigkeit, kennen Dein Unternehmen, vertreten Dich in allen steuerlichen Angelegenheiten. Und wenn Du möchtest, unterstützen sie Dich, ein finanziell erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, mit dem Du Deine Pläne verwirklichen kannst.
Wie Du Deinen Wunschsteuerberater/in findest, dazu empfehle ich Dir das Buch von Benita Königbauer Du und Dein Wunsch-(Steuer-)Berater.